
Die EU stellt zum 20. Juli 2025 die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) endgültig ein. Damit entfällt für alle Webseitenbetreiber in der EU die Pflicht, den Link zur Plattform im Impressum oder in den AGB zu nennen.
Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?
Wer aktuell noch den Hinweis auf die OS-Plattform auf seiner Website, in der E-Mail-Signatur oder auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon stehen hat, sollte jetzt handeln. Der Link muss vollständig entfernt werden, da er sonst als irreführend gilt – und das kann schnell zu einer Abmahnung führen.
Wichtig: Wer 2016 wegen eines fehlenden OS-Links abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss diese aktiv kündigen, bevor der Link gelöscht werden darf – sonst droht eine Vertragsstrafe.
Unser Tipp als Webdesignpartner:
Gehen Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie das Impressum sowie alle Rechtstexte rechtzeitig vor dem 20. Juli. Wer Unterstützung bei der technischen Umsetzung braucht, ist bei uns richtig.
CCDM – Webdesign mit Weitblick.
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