Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen erfordert konkrete Maßnahmen, insbesondere bei digitalen Inhalten. Unsere Leistungen helfen Ihnen, Barrieren zu erkennen und gezielt abzubauen. Schützen Sie sich vor Strafen und gewährleisten Sie Rechtssicherheit.
Wir bieten spezialisierte Prüfungen und Umsetzungsunterstützung für Ihre digitalen Angebote:
Die Übergangsfrist mag noch lang erscheinen, aber die Umsetzung barrierefreier Lösungen ist komplex und erfordert Planung. Unser Webseiten- und Dokumenten-Check identifiziert gezielt Schwachstellen und zeigt Ihnen, welche Anpassungen notwendig sind.
Die eigentliche Umsetzung der barrierefreien Lösungen übernehmen wir für Sie – effizient, rechtssicher und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des BFSG, sondern positionieren sich gleichzeitig als modernes und inklusives Unternehmen.
Handeln Sie jetzt, um rechtliche Risiken zu vermeiden und sich langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen.
Starten Sie jetzt mit uns in eine barrierefreie Zukunft. Wir beraten Sie individuell und zuverlässig.
Barrierefreie Webseiten ermöglichen es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, digitale Inhalte zu nutzen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderungen problemlos genutzt werden kann. Sie entspricht den Vorgaben der WCAG 2.1 und der BITV.