Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 | Websites & PDF

Barrierefreie Websites

Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) – Anforderungen für Unternehmen ab Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen.

Betroffene Bereiche

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert Barrierefreiheit in den folgenden Bereichen:

Icon barrierefreie Websites

Webseiten und mobile Anwendungen

Inhalte müssen für alle nutzbar sein, auch für Menschen mit einer Behinderung

Icon barrierefreie Dokumente

Dokumente

PDF-Dateien, Formulare und andere digitale Inhalte benötigen barrierefreies Design

Icon barrierefreie Geldautomaten

Bank­dienst­leistungen

Barrierefreiheit bei Geldautomaten und digitalen Banking-Lösungen

Icon barrierefreies Online-Shopping

Elektronischer Geschäfts­verkehr

Inklusive Gestaltung von Onlineshops und digitalen Kaufprozessen

Icon digitale Leistungen

Weitere digitale Dienst­leistungen

Kundensupport und Softwarelösungen.

Sind Ihre Webseiten und Dokumente barrierefrei?

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen erfordert konkrete Maßnahmen, insbesondere bei digitalen Inhalten. Unsere Leistungen helfen Ihnen, Barrieren zu erkennen und gezielt abzubauen. Schützen Sie sich vor Strafen und gewährleisten Sie Rechtssicherheit.

Unser Service für Sie

Wir bieten spezialisierte Prüfungen und Umsetzungsunterstützung für Ihre digitalen Angebote:

  • Webseiten-Prüfung: Analyse Ihrer Website auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 und rechtlichen Vorgaben.
  • Dokumenten-Prüfung: Überprüfung und Optimierung von PDF-Dateien und Formularen nach Vorgaben der BITV 2 und PDF/UA (ISO 14289).
  • Maßnahmenplan: Wir erstellen individuelle Handlungs­empfehlungen, abgestimmt auf Ihre Anforderungen.
  • Beratung und Umsetzung: Von der Strategie bis zur konkreten Umsetzung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
  • Schulungen für Ihr Team: Wir machen Ihre Mitarbeitenden fit in Sachen Barrierefreiheit.

Warum jetzt handeln?

Die Übergangsfrist mag noch lang erscheinen, aber die Umsetzung barrierefreier Lösungen ist komplex und erfordert Planung. Unser Webseiten- und Dokumenten-Check identifiziert gezielt Schwachstellen und zeigt Ihnen, welche Anpassungen notwendig sind.

Die eigentliche Umsetzung der barrierefreien Lösungen übernehmen wir für Sie – effizient, rechtssicher und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des BFSG, sondern positionieren sich gleichzeitig als modernes und inklusives Unternehmen.

Handeln Sie jetzt, um rechtliche Risiken zu vermeiden und sich langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen.

Kontaktieren Sie uns

Starten Sie jetzt mit uns in eine barrierefreie Zukunft. Wir beraten Sie individuell und zuverlässig.

    Barrierefreie Webseiten ermöglichen es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, digitale Inhalte zu nutzen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderungen problemlos genutzt werden kann. Sie entspricht den Vorgaben der WCAG 2.1 und der BITV.