Achtung! Abmahnungen wegen Google Fonts

Was sind Google Fonts?
Google Fonts sind Schriftarten, die Google für Webseiten zur Verfügung stellt. Diese Schriftarten – inzwischen stellt Google über 1400 Schriftzüge zur Verfügung – sind für das Internet optimiert und kostenlos. Daher werden diese besonders gern von Webseitenbetreibern und Bloggern auf ihren Webseiten eingesetzt und weltweit millionenfach genutzt.

Was ist das „Problem“ mit Google Fonts?
Das Laden der Google Fonts erfolgt durch den Browser automatisch beim Betrachten der Webseite, in welcher die Fonts eingebunden sind. Bei diesem Prozess werden Daten zu den Google-Servern, die die Fonts bereitstellen, automatisch übertragen. Dies gilt insbesondere für die IP, die Internetadresse des Browsers, welcher die Webseite lädt. Diese automatische Übertragung der IPs an Server im Ausland ohne Einwilligung des Besuchers der Webseite ist hier der Kernpunkt.

Abmahnung Google Fonts
Wie kam es zu den Abmahnungen?
Das Landgericht München (LG München I, Az. 3 O 17493/20) entschied im Februar dieses Jahres, dass wer auf einer Webseite ohne Einwilligung der Nutzer Google Fonts dynamisch einsetzt, deren Persönlichkeitsrecht verletzt, d.h. dass beim Laden der Google Fonts von den Google-Servern die automatische Übertragung der IP nicht den deutschen Datenschutz-Gesetzen entspricht und damit als rechtswidrig einzustufen ist.

Dieses Urteil haben dann Privatpersonen, Abmahnvereine und Anwälte zum Anlass genommen, um eine regelrechte Abmahnwelle gegen Blogger und Websitebetreiber zu starten. Auch einige unserer Kunden haben diese Abmahnschreiben erhalten. Momentan ist eher davon auszugehen, dass die Anzahl der Abmahnungen noch zunehmen wird.

Was sollten Sie als Webseitenbetreiber jetzt tun?
Als erstes sollten Sie Ihre Webseite auf die Nutzung von Google Fonts hin überprüfen. Dazu können Sie beispielsweise den Google-Fonts-Checker von eRecht24 nutzen: Link Google-Fonts-Scanner

Wenn Sie dann feststellen, dass auf Ihrer Webseite Google Fonts eingebunden sind oder dass Ihre Webseite andere Tools nutzt, die dazu führen, dass IPs an Google-Server im Ausland übertragen werden, empfehlen wir, sich an die Internetagentur Ihres Vertrauens zu wenden, die Sie dabei unterstützt, Ihre Webseite wieder datenschutzkonform zu bekommen. Gerne können Sie sich dazu auch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ich bin bereits Opfer der Abmahnwelle – Was soll ich tun?
Auch hier sollte Ihr erster Schritt sein, Ihre Webseite auf die Nutzung von Google Fonts hin zu überprüfen. Dazu nutzen Sie am besten einen Google-Fonts-Checker, beispielsweise diesen von eRecht24: Link Google-Fonts-Scanner

Wenn als Ergebnis des Google-Fonts-Checks herauskommt, dass auf Ihrer Webseite Google Fonts dynamisch eingebunden sind oder andere Tools genutzt werden, so dass IPs an Google-Server übertragen werden, wenden Sie sich an Ihren Web- oder IT-Dienstleister oder gerne auch an uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Webseite wieder datenschutzkonform zu bekommen und weitere Abmahnungen zu verhindern.

Offen bleibt die Frage, wie Sie auf die Abmahnungen am besten reagieren. Zu dieser rechtlichen Frage empfehlen wir Ihnen die sehr übersichtliche und informative Webseite vom Datenschutz Generator aufzusuchen:
Link Was tun bei Abmahnungen Google Fonts

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie betroffen sind, haben Fragen oder wissen einfach nicht, wo Sie anfangen sollen?

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